Multicopter / Drohnen für Luftaufnahmen oder auch Inspektionsflüge gehören zu den UAVs (Unmanned Aircraft Vehicle), welche genauso, wie Flugzeuge unter die Luftverkehrs-Ordnung fallen.
Keineswegs ist es so, dass man sich eine kleine Kameradrohne kaufen kann und aufsteigen lassen darf – hierzu gibt es klare Vorschriften, die einzuhalten sind.
Wesentliche Punkte sind z.B. im §21h LuftVO, §43 LuftVG, sowie die EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) beschrieben.
Gerade in Schleswig-Holstein, in der Nähe von internationalen Verkehrsflughäfen oder auch im dichtbesiedelten Gebiet, sind einige Vorschriften zu beachten – hier ist es gut, wenn man auf jemanden zurückgreifen kann.
Kenntnisnachweise und notwendige Genehmigungen liegen vor, natürlich genauso, wie eine ausreichende Haftpflichtversicherung – die hoffentlich nie in Anspruch genommen werden muss.
| Kompetenznachweis A1/A3 | vorhanden |
| „großer Drohnenführerschein“ A2 | vorhanden |
| „Allgemeinerlaubnis“ der Luftfahrtbehörde S-H | vorhanden |
| gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung | vorhanden |

Die GPS-Koordinaten der absolvierten Flüge und Wartungsintervalle der Drohnen
werden automatisch von Airdata (https://www.airdata.com) dokumentiert.
Hierdurch ist es jederzeit möglich, Auskunft über Flugstrecken und die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu geben.